Vollstationäre Leistungen
Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege in vollstationären Pflegeinrichtungen

Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Ende des Jahres 2025 erhielten 30.831 Menschen in Baden-Württemberg Hilfe zur Pflege in stationärer Langzeitpflege. Seit 2007 hat die Zahl der Leistungsempfänger von rund 24.750 um 24,6 Prozent zugenommen. Die Zunahme von 2024 auf 2025 betrug 1,3 Prozent.
Durch den zum 01.01.2022 eingeführten Zuschuss zum pflegedingten Aufwand hatten im Jahr 2022 weniger Personen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege. Die Wirkung dieses Zuschusses hat bereits für das Jahr 2023 nachgelassen und die Zahl der Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege steigt seitdem wieder kontinuierlich an. Dies ist bedingt durch weitere Kostensteigerungen in der Pflege, die Entlohnung von Pflegekräften nach Tarif und allgemeinen Kostensteigerungen durch die Inflation.
Außerdem wurden mit Änderung des Buchungsplans für den Sozialhaushalt zum 01.01.2025 erstmals eine landesweit einheitliche Verbuchung der Menschen mit Behinderung und Hilfe zur Pflege in Einrichtungen im Kombi-Modell sichergestellt. Dies könnte ebenfalls die Zunahmen der Leistungsempfänger der vollstationären Hilfe zur Pflege als auch des Nettoaufwands mitbedingen.
Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht eine zeitliche Streckung der nach der Dauer der Pflegebedürftigkeit gestaffelten Leistungszuschläge der Pflegekassen vor (§ 43c SGB XI-E).[1] Die zeitliche Streckung der Leistungszuschläge führt dazu, dass Pflegebedürftige höhere Zuschüsse zu den pflegebedingten Aufwendungen erst später erhalten. Dadurch verbleiben die von ihnen zu tragenden Eigenanteile über einen längeren Zeitraum auf einem höheren Niveau. Können die zusätzlichen Kosten nicht selbst getragen werden, ist mit einer stärkeren Inanspruchnahme der kommunal finanzierten Hilfe zur Pflege zu rechnen.
Rund 84 Prozent aller Leistungsempfänger waren älter als 65 Jahre. Der Anteil der jüngeren im Verhältnis zu den älteren Leistungsempfängern hat sich in den letzten Jahren kaum verändert.
[1] Auszug aus dem Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes: „Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die bis einschließlich achtzehn Monate Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als achtzehn Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 30 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 36 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 50 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 54 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 75 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.“
Leistungsempfänger über 65 Jahre

Leistungsempfänger der vollstationären Hilfe zur Pflege im Alter ab 65 Jahren
Im Jahr 2025 erhielten 25.972 Leistungsempfänger im Alter ab 65 Jahren vollstationäre Hilfe zur Pflege (+ 30,0 Prozent seit 2007). Ende 2025 erhielten von 1.000 Einwohnern im Alter ab 65 Jahren 10,7 Hilfe zur Pflege in stationärer Langzeitpflege. Da in den vergangenen Jahren auch die Zahl der Menschen ab 65 Jahren gestiegen ist, nimmt die einwohnerbezogene Kennzahl trotz wachsender Hilfeempfängerzahlen nur moderat zu oder bleibt weitgehend konstant.
Leistungsempfänger unter 65 Jahre

Leistungsempfänger der vollstationären Hilfe zur Pflege im Alter unter 65 Jahren
Ende 2025 erhielten 4.859 Menschen in Baden-Württemberg unter 65 Jahren vollstationäre Hilfe zur Pflege. Dies entspricht einer Zunahme um 2,3 Prozent seit 2007. Seit 2022 ist eine kontinuierliche Abnahme der jüngeren Leistungsempfänger der vollstationären Hilfe zur Pflege zu verzeichnen.[1]
Ende 2025 erhielten von 10.000 Einwohnern unter 65 Jahren 5,5 Personen Hilfe zur Pflege in stationärer Langzeitpflege. Anders als bei der Zunahme der Bevölkerung im Alter ab 65 Jahren hängt die Zunahme der Zahl der Leistungsempfänger unter 65 Jahren nicht mit einer Zunahme der Bevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe zusammen. Die Kennzahl spiegelt hier die wachsende Gruppe der Leistungsempfänger unter 65 Jahren wider.
[1] In einzelnen Kreisen sind die Fallzahlen der unter 65-jährigen Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege von 2020 auf 2021 merklich gestiegen. Diese Zunahme könnte mit einer Änderung bei der Verbuchung von Leistungen an der Schnittstelle Eingliederungshilfe – Hilfe zur Pflege zusammenhängen. Dies zeigt sich unter anderem gleichzeitig in einem leichten Rückgang der Zahl der Erwachsenen mit Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen. Der Einfluss dieser Umstellungen zeigte sich am deutlichsten im Jahr 2020, in den Jahren 2021 und 2022 fiel dieser geringer aus (vgl. hierzu auch KVJS-Analyse: Leistungen der Eingliederungshilfe 2020, S. 5; 2021, S. 27 und 2022, S. 34).
Sozialhilfequote

Anteil der Leistungsempfänger der Hilfe zur Pflege an allen Bewohnern von Pflegeheimen der Pflegegrade 2 bis 5
Die Zahl der Leistungsempfänger in der vollstationären Hilfe zur Pflege kann auf die Gesamtzahl der Pflegeheimbewohner aus der Pflegestatistik[1] bezogen werden. Dadurch lassen sich Aussagen über den Anteil der Pflegebedürftigen in stationärer Langzeitpflege treffen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Um eine Vergleichbarkeit im Zeitverlauf gewährleisten zu können, werden nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 dargestellt.[2]
Seit 2005 nahm die Sozialhilfequote unter den Pflegeheimbewohnern in Baden-Württemberg um 7,7 Prozentpunkte zu. Von 2005 bis 2021 zeigte sich eine kontinuierliche Zunahme von 26,9 Prozent auf 33,7 Prozent. Im Jahr 2022 war ein Rückgang auf 31,3 Prozent zu verzeichnen, welcher insbesondere mit dem zum 01.01.2022 eingeführten Zuschuss zum pflegebedingten Aufwand zusammenhing. Dadurch nahm die Zahl der auf Hilfe zur Pflege angewiesenen Pflegeheimbewohner ab. Die Kostensteigerungen im Pflegesektor sowie das Tariftreuegesetz haben jedoch dazu geführt, dass dieser Zuschuss bereits im Jahr 2023 nahezu kompensiert wurde. Im Jahr 2024 erreichte die Quote mit 34,0 Prozent einen neuen Höchststand. Der steigende Trend setzte sich 2025 mit einer Sozialhilfequote von 34,6 Prozent in der stationären Langzeitpflege fort.
Eine Verabschiedung des Referentenentwurfs des Pflegeneuordnungsgesetzes könnte sich auf die Sozialhilfequote in vollstationären Einrichtungen auswirken:
- Die zeitliche Streckung des Zuschusses zum pflegebedingten Aufwand nach § 43c SGB XI-E könnte einen Anstieg der Sozialhilfequote zur Folge haben
- Demgegenüber stehen Maßnahmen, die die Anzahl der Sozialhilfeempfänger reduzieren sollen. Dazu zählen: Eine Begrenzung des Anstiegs der Eigenanteile an den Pflegekosten ab 2028 (jährliche Anpassung), das Außerkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes, die Anpassungen des Begutachtungsinstruments mit dem Ziel einer Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen sowie die befristete Aussetzung der Tariftreueregelung
Die tatsächlichen Auswirkungen des Pflegeneuordnungsgesetzes auf die Entwicklung der Sozialhilfequote sind zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer absehbar.
[1] Die Pflegestatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg wird alle zwei Jahre erhoben, zuletzt zum Stichtag 15.12.2023
[2] Bis 2017 wurden zur Berechnung der Sozialhilfequote Pflegebedürftige der Pflegestufen 1-3 herangezogen.