Leistungen der Hilfe zur Pflege
nach Art der Pflegeleistung
Im Jahr 2025 gewährten die Stadt- und Landkreise insgesamt 38.812 Leistungen der Hilfe zur Pflege (+ 1.073 im Vergleich zu 2024).
Die Leistungen verteilten sich zum Stichtag der Erhebung auf:
7.886 Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege (+ 662 im Vergleich zum Vorjahr), davon
- 3.030 Pflegegeld (+ 253 im Vergleich zum Vorjahr),
- 3.375 Pflegesachleistungen (+ 164 im Vergleich zum Vorjahr),
- 1.157 Leistungen für sonstige ambulante Hilfen zur Pflege, zum Beispiel für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel, den Entlastungsbetrag, die digitalen Pflegeanwendungen oder Beiträge zur Altersversicherung (+ 212 im Vergleich zum Vorjahr)
- 23 Leistungen für Verhinderungspflege (+ 6 im Vergleich zum Vorjahr)
- 191 Leistungen der Tages- und Nachtpflege (+ 26 im Vergleich zum Vorjahr)
- 71 persönliche Budgets (- 11 im Vergleich zum Vorjahr) und 39 trägerübergreifende persönliche Budgets (+ 12 im Vergleich zum Vorjahr)
30.926 Leistungen der stationären Hilfe zur Pflege (+ 411 im Vergleich zum Vorjahr), davon
- 30.831 stationäre Langzeitpflege (+ 393 im Vergleich zum Vorjahr),
- 95 Leistungen der Kurzzeitpflege (+ 18 im Vergleich zum Vorjahr). Im Jahresverlauf 2025 wurden insgesamt 1.744 Leistungen der Kurzzeitpflege gewährt.
Rund 79 Prozent der Leistungen der Hilfe zur Pflege wurden in stationären Langzeiteinrichtungen gewährt. Ambulante Hilfe zur Pflege als Pflegesachleistung betrug 8,7 Prozent und ambulante Hilfe zur Pflege als Pflegegeld 7,8 Prozent aller Leistungen.

Leistungen für die Hilfe zur Pflege nach Art der Pflegeleistung