Nettoaufwand

Nettoaufwand in Euro für Leistungen an Empfänger von Hilfe zur Pflege
Der Nettoaufwand für Leistungen an vollstationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfe zur Pflege belief sich im Jahr 2025 auf 639,4 Millionen Euro. Im Jahr 2024 waren es 555,8 Millionen Euro – dies entspricht einer Zunahme von 15,0 Prozent. Der Nettoaufwand im Jahr 2025 liegt über dem ehemaligen Höchstwert aus dem Jahr 2021 welcher sich auf 604,9 Millionen Euro belief.
Es zeigt sich somit eine Fortführung des zunehmenden Trends. Die weiterhin steigenden Kosten in der Pflege, das Tariftreuegesetz (seit 01.09.2022 in Kraft) und das Personalbemessungsverfahren (Umsetzung seit 01.07.2023) werden in Zukunft voraussichtlich zu einer weiteren Zunahme führen. Die zum 01.01.2022 eingeführte Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen nach § 43c SGB XI ist weiterhin nicht ausreichend, um den genannten Faktoren ausreichend entgegenzuwirken.
Aktuelle gesetzliche Entwicklungen können diesen Trend beeinflussen. Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht eine befristete Aussetzung des Tariftreuegesetzes vor. Des Weiteren wird in Erwägung gezogen, die Einkommensgrenze für die Heranziehung von Kindern von pflegebedürftigen Menschen im Rahmen der Hilfe zur Pflege aufzuheben. Beides würde eine entlastende Wirkung für die Hilfe zur Pflege entfalten. Gleichzeitig sollen die Verweildauerstufen der Leistungszuschläge nach §43c SGB XI verlängert werden – der volle Zuschuss wäre somit erst nach deutlich längerer stationärer Verweildauer erreicht. Dies würde die kostensenkende Wirkung weiter abschwächen.