Hilfe zur Pflege
Der KVJS erhebt seit dem Jahr 2001 jährlich die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) bei den Stadt- und Landkreisen. Dies ermöglicht einen detaillierten Überblick über die Zahl der Leistungsempfänger und den finanziellen Aufwand.
Datengrundlage der Erhebung
- Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Erhebungsjahres (Erhebung bei Stadt- und Landkreisen)
- Bevölkerungsstatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zum 31.12., von 2001 bis zum jeweiligen Vorjahr der Erhebung

© Remo Pohl
Ergebnisse für das Jahr 2025
Leistungsempfänger
Im Jahr 2025 gewährten die Stadt- und Landkreise insgesamt 38.812 Leistungen der Hilfe zur Pflege. Das ist ein Plus von 1.073 Leistungen im Vergleich zu 2024.
Nettoaufwand
Der Nettoaufwand für Leistungen an vollstationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfe zur Pflege belief sich im Jahr 2025 auf 639,4 Millionen Euro. Im Jahr 2024 waren es 555,8 Millionen Euro – dies entspricht einer Zunahme von 15,0 Prozent.
Vollstationäre Leistungen
Ende des Jahres 2025 erhielten 30.831 Menschen in Baden-Württemberg Hilfe zur Pflege in stationärer Langzeitpflege. Seit 2007 hat die Zahl der Leistungsempfänger von rund 24.750 um 24,6 Prozent zugenommen. Die Zunahme von 2024 auf 2025 betrug 1,3 Prozent.
Ambulante / Teilstationäre Leistungen
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 7.981 Leistungen der ambulanten und teilstationären Hilfe zur Pflege gewährt. Dies entspricht einem Plus von 680 im Vergleich zum Vorjahr. Hiervon waren 3.375 Leistungen Pflegesachleitungen.
Kontakt
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