Ambulante und Teilstationäre Leistungen

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    Leistungen der Stadt- und Landkreise für die Hilfe zur Pflege für ambulante und teilstationäre Pflegeleistungen

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 7.981 Leistungen der ambulanten und teilstationären Hilfe zur Pflege gewährt (+ 680 im Vergleich zum Vorjahr). Hiervon waren 3.375 Leistungen Pflegesachleitungen. Dies entspricht einem Anteil von 42,3 Prozent aller ambulanten und teilstationären Leistungen. Leistungen der Hilfe zur Pflege als Pflegegeld machten 38,0 Prozent (n = 3.030) des Anteils aller ambulanten Leistungen aus.

Mit Ausnahme der sonstigen ambulanten Leistungen (beispielsweise für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel, den Entlastungsbetrag oder Beiträge zur Altersversicherung) spielten die anderen ambulanten und teilstationären Leistungen der Hilfe zur Pflege nur eine untergeordnete Rolle.

Bei den Leistungsempfängern von ambulanter Hilfe zur Pflege kann es zu Doppelzählungen kommen, da Pflegegeld in Kombination mit Pflegesachleistungen gewährt werden kann. Außerdem ist es möglich, zusätzlich weitere ambulante Leistungen wie den Entlastungsbetrag, Tages- oder Kurzzeitpflege oder sonstige ambulante Hilfen zu erhalten.