Landesstiftung "Familie in Not"

Die Landesstiftung "Familie in Not" leistet finanzielle Hilfen für Familien, Einelternfamilien, Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften in außergewöhnlichen Notsituationen. Die Stiftungsleistung soll helfen, die wirtschaftliche und soziale Situation der Familie zu festigen.

Ein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen besteht nicht.

Die antragstellende Person muss ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben und das Bruttoeinkommen aller im Haushalt lebender Personen darf die Einkommensgrenze gemäß § 53 der Abgabenordnung (AO) nicht überschreiten.

Zudem muss im Haushalt mindestens ein kindergeldberechtigendes Kind leben.

Es muss eine außergewöhnliche Notlage aufgrund eines besonderen Ereignisses vorliegen, die nicht allein aus eigener Kraft und mit Hilfe gesetzlicher Leistungen bewältigt werden kann.