Solitäre Kurzzeitpflege

Aktueller Hinweis: Keine Antragstellung mehr möglich.

Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg stellte im Jahr 2019 einmalig Zuwendungsmittel für das Sonderförderprogramm "Solitäre Kurzzeitpflegeplätze" zur Verfügung.

Die Zuwendungsmittel dienen dazu, das Angebot an solitären Kurzzeitpflegeplätzen mit qualitativ hochwertigen Konzeptionen zur Betreuung und/oder Rehabilitation weiter auszubauen.

Abwicklung des Förderprogramms Solitäre Kurzzeitpflege

Der KVJS ist während der Zweckbindungsfrist von 10 Jahren für die Abwicklung des Förderprogramms zuständig. Dazu gehören zum Beispiel Mittelauszahlung, Prüfung von Verwendungsnachweisen, Grundbuchangelegenheiten und die Überprüfung der Zweckbindung.

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