Praxisnah fördern, landesweit wirken
Der KVJS führt im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit verschiedene Förderprogramme durch, bei welchen Landesmittel zum Einsatz kommen. Der KVJS prüft Förderanträge und bereitet die Entscheidungsgrundlagen für die jeweils zuständigen Gremien vor. Zudem erstellt er die Zuwendungsbescheide, zahlt die Fördermittel aus und prüft die Verwendungsnachweise.
Förderprogramme
Innovationsprogramm Pflege
Ziel der Förderrunde 2026 war die Unterstützung und Stärkung häuslicher Pflegearrangements durch Ausbau und Weiterentwicklung von Kurzzeit-, Nacht- und Tagespflegeangeboten.
Landespflegeheimförderung
Der KVJS ist gemäß § 9 LPflG für die ordnungsgemäße Abwicklung der im Jahr 2010 ausgelaufenen Landespflegeheimförderung zuständig.
Solitäre Kurzzeitpflege
Der KVJS ist für die Abwicklung des einmaligen Förderprogramms aus dem Jahr 2019 zuständig.
Gemeinsames Förderprogramm für Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf
Kontakt
Fragen zu den Förderprogrammen im Bereich Pflege und Alter richten Sie an: