Aufgaben und Zuständigkeiten
Zum Betreuungswesen gehören neben dem Betreuten und Betreuer, die örtlichen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine und die Betreuungsgerichte.
Der KVJS nimmt die Aufgaben als überörtliche Betreuungsbehörde in Baden-Württemberg wahr.
Empfehlungen erstellt vom Deutschen Landkreistag, Deutschen Städtetag und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe: