Kommunale Teilhabekonzepte für Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen sowie psychischen Erkrankungen
Die baden-württembergischen Stadt- und Landkreise haben die gesetzliche Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass soziale Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen rechtzeitig, ausreichend und in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen.
Der KVJS unterstützt auf Wunsch die Sozialplanung der Stadt- und Landkreise bei der Erstellung kommunaler Teilhabekonzepte für Menschen mit einer geistigen und mehrfachen Behinderung sowie psychischen Erkrankungen. Ziel ist eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der kommunalen Versorgungsstrukturen.
Im Rahmen der kommunalen Teilhabeplanung werden Handlungsempfehlungen für die qualitative und quantitative Weiterentwicklung der Angebote im Kreis formuliert. Die Handlungsempfehlungen sind an die örtlichen Bedingungen angepasst und mit den zentralen Akteuren abgestimmt.
Wird ein Auftrag an den KVJS erteilt, bleibt die Federführung stets beim Kreis. Der Auftrag bestimmt den Umfang der Dienstleistung des KVJS. Der KVJS erstellt auf Nachfrage ein Festpreis-Angebot, das auf die besondere Situation vor Ort und den erforderlichen Leistungsumfang abgestimmt ist.