Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe beim Wohnen, Arbeiten oder bei der Förderung von stützenden Familienstrukturen.
Der KVJS berät und unterstützt die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg bei der Durchführung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.
Bürgerinnen und Bürger können Leistungen der Eingliederungshilfe direkt bei den Landratsämtern bzw. in den Bürgermeisterämtern (Stadtkreise) beantragen. Ihre zuständige Stelle finden Sie in Ihrem Stadt- oder Landkreis.
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung gemäß § 90 SGB IX, eine selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe zu verwirklichen.
Leistungen des KVJS (Baden-Württemberg)
Der KVJS unterstützt die 44 Stadt- und Landkreise als Kompetenzzentrum in Baden-Württemberg beim Aufbau sowie bei der Durchführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des Teilhabemanagements in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen durch:
- Beantwortung von Rechtsanfragen
- landesweite Abstimmung (z. B. AG Teilhabemanagement)
- Erstellung von Mustervorlagen
- Fachtagungen und Austauschformate
- modulare Qualifizierungsangebote zu Praxis, Teilhabeeinschränkungen und Verfahrensrecht