Beratung für die Stadt- und Landkreise
Der KVJS unterstützt und berät die baden-württembergischen Stadt- und Landkreise in allen Angelegenheiten der Blindenhilfe und der Landesblindenhilfe.
Bürgerinnen und Bürger wenden sich mit Anträgen auf Blinden- oder Landesblindenhilfe an die am Wohnort zuständigen Stadtverwaltungen der Stadtkreise bzw. die Landratsämter.
Nähere Informationen erhalten Sie über das Verwaltungsportal des Landes Baden-Württemberg hier.