Psychosoziale Beratung für Hörgeschädigte
In Baden-Württemberg leben mehr als 40.000 gehörlose und schwerhörige Menschen. Neben medizinischen und beruflichen Fragestellungen besteht häufig ein psychosozialer Beratungsbedarf.
Die spezialisierten Beratungsstellen für gehörlose und schwerhörige Menschen bieten hierfür professionelle Unterstützung und tragen dazu bei, gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu fördern.
Die Beratungsstellen konzentrieren sich auf die psychosoziale Beratung. Sie unterstützen, beraten, begleiten und informieren gehörlose und schwerhörige Menschen in vielfältigen Lebenssituationen.
Zu ihren Kernaufgaben gehören zum Beispiel (nicht abschließend):
- Unterstützung bei Partnerschafts- und Familienfragen
- Beratung bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen
- Erklärung komplexer behördlicher, rechtlicher oder sozialer Sachverhalte
- Förderung von Selbsthilfeaktivitäten und sozialer Vernetzung
Nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehören die berufliche Beratung gehörloser Menschen, die durch die Agentur für Arbeit an den Inklusions- und Integrationsfachdienst des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) vermittelt werden, sowie die medizinische Beratung.