Wichtige Informationen für Einrichtungen in Baden-Württemberg
Ende des Altenpflege-Umlageverfahrens beim KVJS
Die Landesregierung Baden-Württemberg beschloss im Herbst 2005 die Rechtsverordnung über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen: die Altenpflegeausbildungsausgleichs-Verordnung – AltPflAusglVO. Sie beauftragte den KVJS, das Ausgleichsverfahren durchzuführen. Am Verfahren nehmen alle in Baden-Württemberg tätigen Einrichtungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 AltPflG teil.
Das der Verordnung zugrundeliegende Altenpflegegesetz (AltPflG) trat mit Wirkung zum 01.01.2020 außer Kraft, stattdessen gilt seither das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG). Das bedeutet unter anderem, dass ab dem Jahr 2020 lediglich noch Ausbildungsverhältnisse nach der Generalistik (Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau) begonnen werden können. Das Umlageverfahren dieser neuen Ausbildungsform wird durch die Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH (AFBW) durchgeführt. Ebenfalls ist die AFBW für die Auszahlung der Erstattungen zuständig, die die generalistische Pflegeausbildung betreffen.